Corona

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Wir können nur die Menschen impfen, die auch bei uns in der Praxis ärztlich betreut werden. .

Eine Zweitimpfung kann in unserer Praxis ausschließlich dann erfolgen, wenn auch die Erstimpfung von uns vorgenommen wurde.

Für die zweite Impfung sind die Termine fixiert; es muss keine gesonderte Terminvereinbarung erfolgen und auch keine Einwilligungs- und Aufklärungsdokumente ausgedruckt und mitgebracht werden.
Sollten Sie einen Impftermin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir den Termin anderweitig vergeben können.

Vor dem Termin laden Sie bitte die folgenden Dokumente von den Seiten des RKI (Robert Koch Instituts)  herunter, drucken Sie aus und füllen die Dokumente aus.


Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff (4 Seiten)

Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen Covid 19 (2 Seiten)